Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Qiletmamom GmbH (im Folgenden: Anbieter) und ihren Auftraggebern im Zusammenhang mit Beratungs-, Trainings- und Dienstleistungsangeboten zur Management-Kommunikation. Sie gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und durchgeführten Leistungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann wirksam, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Bestätigung per E‑Mail durch den Anbieter. Im Interesse klarer Verhältnisse raten wir Auftraggebern, spezielle Anforderungen und gewünschte Ergebnisse im Vorfeld schriftlich zu dokumentieren oder im Rahmen der Angebotsphase gemeinsam zu klären.

Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Angebot

Vertragsgegenstand sind die im Angebot beschriebenen Leistungen wie Strategieberatung, Workshops, Trainings, Erstellung von Playbooks und begleitende Implementierung. Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern im Angebot kein anderer Zeitraum für die Annahme genannt ist. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie aus gegebenenfalls gesondert vereinbarten Leistungsbeschreibungen. Der Anbieter erbringt Leistungen nach dem aktuellen Stand der fachlichen Erkenntnisse und in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Termin‑ und Leistungsangaben in Angeboten und Projektplänen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, voraussichtlicher Natur. Ergebnisse von Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen geliefert; ein konkreter Erfolg oder eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung kann nicht garantiert werden, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart ist.

Preise, Zahlung und Aufwandsvergütung

Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, netto und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Aufwandsabhängige Leistungen werden gemäß vereinbartem Stundensatz oder Tagessatz abgerechnet. Spesen, Reisekosten und Fremdleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichende Zahlungsziele vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; der Anbieter behält sich vor, bei längeren Zahlungsrückständen Leistungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, nach vorheriger angemessener Fristsetzung. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Werden während eines Projekts weitere Leistungen erforderlich, die nicht im ursprünglichen Leistungsbild enthalten sind, so wird der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich informieren und ein ergänzendes Angebot unterbreiten.

Leistungsänderungen, Mitwirkungspflichten und Termine

Der Auftraggeber sichert zu, dem Anbieter alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen und können Mehrkosten verursachen. Änderungswünsche werden im Projektverlauf grundsätzlich dokumentiert und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Termine gelten als eingehalten, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Fristen Mitteilungen oder Prüfergebnisse zurückmeldet. Soweit Meilensteine vereinbart sind, sind diese gemeinsam zu überwachen; Verzögerungen durch Dritte oder unvorhersehbare Umstände verlängern die Fristen entsprechend. Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen, sofern dies vertraglich vereinbart ist oder die abgerechneten Leistungen einen erkennbaren Nutzen darstellen.

Haftung, Gewährleistung und Haftungsbegrenzung

Der Anbieter führt Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters durch. Für Mängel der erbrachten Dienstleistungen gilt das Leistungsrecht entsprechend von Dienstleistungen: Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Anbieter zur Nachbesserung oder Neuleistung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, ausgenommen solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter unbeschränkt. Soweit die Haftung gesetzlich begrenzt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen und Organe des Anbieters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden soweit möglich zu minimieren und den Anbieter unverzüglich zu informieren.

Geheimhaltung und Schutzrechte

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind. Der Auftraggeber erhält an gelieferten Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht zur vertraglich vereinbarten Verwendung; Eigentumsrechte und Urheberrechte an Vorlagen, Methoden und Werkzeugen des Anbieters verbleiben beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Projektergebnisse zu Evaluations- und Publikationszwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers dem entgegenstehen. Werden Schutzrechte Dritter erforderlich, informiert der Anbieter den Auftraggeber und klärt die Nutzungssituation; für bereits bestehende Rechte Dritter übernimmt der Anbieter nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung die Verantwortung.

Vertragslaufzeit, Kündigung und Folgen

Laufzeit und Kündigung richten sich nach der Vereinbarung im Einzelvertrag. Bei Dauerschuldverhältnissen sind ordentliche Kündigungen nur möglich, wenn dies vertraglich vereinbart ist; ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Verpflichtungen verletzt. Bei Kündigung sind offene Vergütungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen sowie für bereits verbindlich vertraglich zugesagte Ressourcen zu begleichen. Darüber hinausgehende Ansprüche werden nach Treu und Glauben ausgestaltet und orientieren sich an den geleisteten Aufwänden und den dem Anbieter entstandenen Planungskosten.

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge mit der Qiletmamom GmbH und gelten ab dem Tag ihrer Veröffentlichung unter /terms/.

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